Hier erhalten Sie einen optimalen Programmüberblick von der "Grundsteuer-Software" mittels Screenshots: Von der Registrierung, zur Erfassung der Objekte, über die Plausibilitätsprüfung, zum Kontrolldokument, den Importmöglichkeiten aus Fremdprogrammen bis hin zum Übersichtsmenü "Dashboard", wo alle Informationen der Erklärung zusammengetragen werden.
Bei uns haben Sie die kstl. Vollversion für Grundsteuer pro "Profis" bzw. myGrundsteuer "Privat" bestellt. Jetzt erhalten Sie den LINK zur Einrichtung. Aktivieren Sie Ihr Konto.
Tragen Sie dann Ihre Stammdaten ein.
Hinweis: Unsere Software kann bis zu 100 Kanzleien verwalten.
Beginnen Sie mit Ihrem ersten Fall der Grundstückserklärung. Beantworten Sie die Frage, wo das Grundstück liegt.
Die Hebesätze sind bundesweit hinterlegt.
Die Angaben zum Eigentümer des Grundstücks werden hier getätigt. Ferner auch die Steuer-ID-Nummer, Steuernummer usw. eingetragen. Erbengemeinschaften sind besonders zu kennzeichnen.
Hier werden u.a. die Angaben zur Gemarkung und Flur getätigt. Beim Import wären hier die Daten bereits vorhanden und sollten jetzt überprüft werden.
Weitere Angaben zum Grundstück sind erforderlich. Liegt Erbbaurecht vor, muss das entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Bodenrichtwerte sind bereits hinterlegt.
Hier werden Angaben zum Wohngrundstück getätigt. Ferner auch zu den Garagen. Hinter den jeweiligen Fragezeichen (?) befinden sich umfangreiche Hilfeanleitungen zum Ausfüllen.
Hier werden Angaben zur Nutzfläche von Wohngrundstücken getätigt. Es können selbstverständlich weitere Nutzflächen erfasst werden.
Hier werden Angaben zu Gebäuden auf fremden Grund (Erbbaurecht) getätigt. Das grüne Hinweisfeld (rechts neben den Erfassungsfeldern) unterstützt beim Ausfüllen.
Hier erfolgt die Berechnung der voraussichtlich zu entrichtenden Grundsteuer. Detailberechnungen befinden sich hinter den Fragezeichen (?) - bei Bedarf diese entsprechend anklicken.
Die kostenlose "ELSTER-Version" der Finanzverwaltung wird keine vorläufige Berechnung durchführen.
Unsere "Grundsteuersoftware" prüft intern ab, ob alle importierten bzw. eingetragenen Werte annehmbar, stimmig und somit nachvollziehbar sind.
Die Prüfung wird für jedes Objekt durchgeführt. Differenzen werden aufgezeigt und dokumentiert.
Erst wenn alles korrekt eingetragen, durch das System geprüft sowie analysiert worden ist und keine Konflikte vorliegen, erhält der Anwender die Freigabe zur ELSTER-Versendung.
Willkommen auf der Kommandobrücke und Steuerungszentrale für die Grundsteuererklärung: Hier steht eine Vielzahl von Grundstücken, von eingescannten/eingereichten Dokumenten der Mandanten, die Verwaltung von Fristen und Termine, die Nachrichten-Informationen, unerledigte Aufgaben u.v.m. zur Verfügung.
Die Statistik zeigt die übermittelten GrSt-Erklärungen (ab 1.7.2022 möglich) sowie die noch zu bearbeiteten Grundstücke und die Anzahl der Mandanten an.
Wir können aus div. Fremdprogrammen die Stammdaten und V.u.V.-Anlagen importieren z. B. DATEV-ZMSD.
Senden Sie uns Ihren Datenbestand zu. Wir erledigen das für Sie oder zeigen Ihnen wie es funktioniert.
Kein Problem für uns, die Daten aus dem Grundsteuer-Viewer aus dem Bundesland Niedersachsen zu importieren.
Wir erleichtern Ihre Arbeit. Konzentrieren Sie sich auf die Beratung und Auswertung des Zahlenmaterials.
Das Importieren von CSV-Dateien aus MS-EXCEL ist selbstverständlich möglich.
Bei umfangreichen Datenbeständen von Grundstücks- und Hausverwaltungen ist das absolut vorteilhaft und spart erheblichen Eingabeaufwand ein.
Die Daten können auch in den Formularen geprüft, gespeichert, ausgedruckt und weitergeleitet werden.
Beantragen Sie die kostenlose Registrierung für die "Grundsteuersoftware" der Firma Steuersoft GmbH.
Am besten sofort. Legen Sie los.